J.G. Onckens Bekännelse 1837

Glaubensbekenntnis der evangelisch– taufgesinnten Gemeinde in Hamburg

Artikel I
Vom Worte Gottes
Wir glauben, dass die heiligen
Schriften des alten Testaments, vom 1.
Buch Mose bis zum Propheten Maleachi,
so wie die des neuen Testaments,
vom Evangelium Matthäi bis zur Offenbarung
Johannis, wahrhaftig vom
heiligen Geist eingegeben seien1; so
dass diese Bücher insgesamt die allein
wahre, göttliche Offenbarung an das
Menschengeschlecht enthalten, und die
alleinige Quelle der Gottes-Erkenntnis
und des Glaubens, so wie die Richtschnur
unsers Lebenswandels sein müssen.

Artikel II
Von Gott
Wir glauben, dass ein lebendiger,
wahrhaftiger und ewiger Gott sei: der
Vater, der Sohn und der heilige Geist,
in ihren Naturen und Eigenschaften
vollkommen, ewig gleich und unzertrennlich.
So dass der Vater wahrhaftiger
ewiger Gott, der Sohn wahrhaftiger
ewiger Gott und der heilige Geist
wahrhaftiger ewiger Gott ist, und wir
doch nicht an drei Götter glauben,
sondern nur an einen ewigen allmächtigen
allweisen, allwissenden allgegenwärtigen
Gott. Zu der Erkenntnis
dieses Gottes kann der Mensch nur
gelangen durch göttliche Offenbarung
in der heiligen Schrift und den heiligen
Geist.

Artikel III
Von der Sünde
Wir glauben, dass Gott den ersten
Menschen nach seinem Ebenbild
schuf, ein aufrichtiges, heiliges und
unschuldiges Geschöpf, vermögend seinen
Gott zu verherrlichen, und mit ihm
vereint selig zu leben. Durch List des
Satans versucht, sündigte der Mensch,
verlor das Ebenbild seines Gottes, fiel
von ihm ab, und geriet alsobald nach
Leib und Seele in den Zustand des
Todes. Da nun alle Menschen aus den
Samen Adams entsprossen, so sind
sie gleichermaßen derselben gefallenen
und gänzlich verderbten Natur teilhaftig
geworden, so dass sie, in Sünden
empfangen, Kinder des Zornes sind,
gänzlich untüchtig und unlustig zu
allem Guten, aber fähig und geneigt zu
allem Bösen.
Artikel IV
Von der Erlösung
Wir glauben, dass da Gott den Menschen
von den schrecklichen Folgen seines
Falles nicht anders erlösen konnte,
als durch eine vollgültige Befriedigung
und Genugtuung seiner heiligen
Gerechtigkeit, so hat er von Ewigkeit
her seinen eingebornen Sohn Jesum
Christum zum Sühnopfer des Sünders
bestimmt. Zu der von Gott ersehenen
Zeit erschien demzufolge Christus,
der Sohn des lebendigen Gottes in der
Gestalt des sterblichen Fleisches auf Erden,
und vereinigte in derselben seine
ewige Gottheit mit der menschlichen
Natur, einer wahrhaft menschlichen
Seele und einem menschlichen Leibe,
die jedoch beide vollkommen rein, heilig
und fleckenlos waren und bleiben;
so dass nie, weder in dem Herzen Jesu,
noch in seinem äußern Leben, eine
Sünde vorkam. Also leistete er einen
tätigen Gehorsam, indem er für uns
das ganze göttliche Gesetz erfüllte,
und einen leidenden, indem er seinen
Leib und seine Seele als ein Opfer für
uns darbrachte; er ward ein Fluch
für uns, da er den Zorn Gottes,
die Strafe unsrer Sünden trug. Wir
glauben, dass diese ewige vollgültige
Erlösung des Sohnes Gottes die alleinige
Ursache unsrer Seligkeit ist, und
dass uns aus derselben Vergebung aller
unsrer Sünden und Übertretungen,
Rechtfertigung, eine ewige Gerechtigkeit,
Erlösung von dem Tod, Teufel
und Hölle, und das ewige Leben zu Teil
wird; so wie auch, dass wir dadurch
Macht erlangen, die Sünde zu hassen,
ihr abzusterben, das Gute zu wollen
und zu vollbringen. Nachdem Christus
seine Erlösung vollbracht, ist er
auferstanden von den Toten, aufgefahren
gen Himmel, hat sich gesetzt
zur Rechten der Majestät in der Höhe,
und uns seinen heiligen Geist gesandt,
der uns willig macht, die Segnungen
dieser herrlichen Erlösung im Glauben
anzunehmen. Als Hoherpriester vertritt
er uns beim Vater, ist bei uns alle
Tage bis an der Welt Ende, und wird
uns endlich einführen in den Himmel,
wo er uns die Stätte bereitet hat.

Artikel V
Von der Reue und
Bekehrung des Sünders
Wir glauben, dass Gott eine bestimmte
Heilsordnung getroffen habe, nach welcher
er die Sünder zu sich zieht. Diese
besteht darin, dass der Mensch aus
seinem tiefen Sündenschlafe erweckt
wird, seine Sünde und Schuld erkennt
und herzlich bereut, im Gefühle seiner
Gefahr seine Zuflucht zu Christo,
dem alleinigen Retter nimmt, und
von ihm durch den Glauben die Vergebung
seiner Sünden und das Zeugnis
in seinem Herzen empfängt, dass er ein
Kind Gottes und ein Erbe des ewigen
Lebens sei. Diese große Umwandlung
in dem Herzen und in der Erkenntnis
des Sünders ist ausschließlich das Werk
des heiligen Geistes, der, nach dem
gnädigen Willen Gottes, das Wort mit
seiner allmächtigen, erfolgreichen Wirkung
 begleitet, dadurch das Herz auftut,
die Seele des Menschen erleuchtet,
und den lebendigen Glauben an
Christum in ihm erzeugt.

Artikel VI
Von der Heiligung
Wir glauben, dass ohne Heiligung
niemand den Herrn schauen wird. Sie
ist eine Folge der Rechtfertigung des
Sünders vor Gott durch den Glauben
an Christum, und steht mit derselben
in unzertrennlicher Verbindung. Sie
besteht darin, dass, nachdem die Herrschaft
der Sünde in dem Herzen des
Wiedergebornen aufgehoben ist, er
nun durch den steten Einfluss des heiligen
Geistes allen Fleiß anwendet, der
Sünde, die ihm noch anklebt, immer
mehr abzusterben, das Gesetz seines
Gottes zu erfüllen, und seine Seele
wie seinen Leib zu einem lebendigen,
Gott wohlgefälligen Opfer darzubringen,
durch welche Gott verherrlicht
wird. Bei diesem Streben kann er
aber noch von manchen Schwachheiten
und Sünden übereilet werden,
die er jedoch nie entschuldigen, vielmehr
tief bereuen wird, weil er seinen
gnädigen Gott dadurch beleidigt, und
seinen Frieden mit ihm stört. Er wird
in solchem Falle auch keine Ruhe wieder
finden, bis er aufs neue Vergebung
erlangt hat, und wird für die Zukunft
um so vorsichtiger wandeln. Eine heilige
kindliche Liebe zu Gott und seinen
Geboten ist das Wesentlichste in der
Heiligung, und diese Liebe, die in dem
Herzen erzeugt, erhalten und gemehrt
wird von dem heiligen Geist, schafft
den begnadigten Menschen nach und
nach um in das Ebenbild Gottes. Wir
halten, dass die Heiligung sich durch
unser ganzes Leben ziehen soll, und
dass wir auch noch bei dem heiligsten
Wandel immerdar der vergebenden
Gnade Gottes durch das Blut Christi
bedürfen.

Artikel VII
Von der Erwählung zur Seligkeit
Wir glauben, dass es von Ewigkeit
her das freie, von Nichts außer
sich selbst geleitete Wohlgefallen,
der bestimmte Vorsatz Gottes gewesen,
Sünder zu erlösen. Darum, so
wie es vor Grundlegung der Welt, aus
unergründlicher erbarmender Liebe
in der Gottheit beschlossen wurde,
dass Jehova, der Gesalbte durch seine
Menschwerdung und Tod der Erlöser
sein sollte, so wurden die Personen aus
dem verlorenen Menschengeschlechte,
die wirklich erlöst werden sollten, auch
vom Vater erwählt, ihre Namen im
Himmel angeschrieben, sie selbst den
Händen des Erlösers übergeben, als sein
Volk, als die Schafe seiner Herde, für
welche er sein Leben lassen wollte, als
sein Erbe, als die Beute seines Todeskampfes,
und als seine Braut. Diesen
Personen wurde das ewig Leben in
Christo beschieden und zugleich alle
Mittel verordnet, die sie zum Glauben
an Christum, zur Heiligkeit, und
endlich zur ewigen Seligkeit bringen
sollten. Solcher Ratschluss Gottes ist
unveränderlich und ewig festgestellt,
so dass diejenigen, welche er betrifft,
die Auserwählten, den Händen Christi
nicht entrissen werden können, vielmehr
durch Gottes Macht im Glauben
und in der Liebe zu Christo bewahret
bleiben, bis sie Miterben seiner Herrlichkeit
geworden sind.
Da diese teure Lehre der heiligen
Schrift von Anfängern im Christentume
häufig nicht verstanden wird, so
halten wir es für unsere Pflicht, auch
solche zu den Gnadenmitteln als Mitglieder
der Gemeinde zuzulassen, die
an den Herrn gläubig geworden, aber in
das Verständnis der hier abgehandelten
Lehre noch nicht eingedrungen sind.

Artikel VIII
Von der Auferstehung, dem
jüngsten Gerichte und dem
Zustande des Menschen nach
diesem Leben
Wir glauben an eine Auferstehung,
beider, der Frommen und der Gottlosen81,
dass alle Menschen vor dem
Richterstuhle Christi offenbar werden
müssen, damit sie empfangen nachdem
sie gehandelt haben bei Leibes Leben;
dass Christus wiederkommen wird in
seiner Herrlichkeit auf den Wolken
des Himmels zum allgemeinen Weltgerichte84,
damit er das Endurteil der ewigen
Verdammung über alle Gottlose
ausspreche und vollziehe und seine
Auserwählten, die ihm im Glauben
gedienet haben und nachgefolget sind,
einzuführen zu der ewigen Herrlichkeit,
die er für sie bereitet hatte. Wir halten
fest an jenen Aussprüchen der heiligen
Schrift, die den Zustand des Menschen
nach diesem Leben als unveränderlich
schildern; dass der Zustand der Verdammten
wie der der Gerechten durch
alle Ewigkeit derselbe bleibe, und
somit keine Errettung nach dem Tode
möglich sei.

Artikel IX
Von der Heiligen Taufe
Wir glauben, dass, nach den
bestimmten Aussprüchen des neuen
Testaments, die von Christo verordnete
Taufe (die bis zu seinem Wiedererscheinen
in seiner Kirche fortbestehen soll)
darin bestehe, dass der Täufling von
einem Diener des göttlichen Wortes,
im Namen des Vaters, des Sohnes und
heiligen Geistes unter Wasser getaucht,
und wieder aus demselben hervorgehoben
werde88.
Nur also wird der göttliche Befehl
vollzogen, und behält diese Anordnung
Christi ihr tiefe ursprüngliche
Bedeutung: das Begräbnis und die Auferstehung
Christi, so wie die feierliche
Verpflichtung des Täuflings, der Sünde
abzusterben, und durch den Glauben
an Christum in einem neuen Leben zu
wandeln. Ebenso bestimmt werden
die Personen in der heiligen Schrift
bezeichnet, die sich dieser Anordnung
unterwerfen, und mit dankbarem Herzen
dieses Gnadenmittel ergreifen sollen.
Nämlich nur solche Menschen,
gleichviel zu welchem Volke sie gehören,
die zuvor durch das Evangelium
und Gottes freie Gnade von ihren Sünden
zu Christo bekehrt wurden, und
an ihn glauben von ganzem Herzen,
als ihren Erlöser. In jedem andern
Herzens-Zustande ist der Mensch nicht
fähig, getauft zu werden. Die von Christo
verordnete Taufe dient dazu, uns in
die sichtbare Gemeinschaft seiner Kirche
aufzunehmen, wie auch zur Befestigung
des Glaubens und der Verbindung
mit ihm.

Artikel X
Vom heiligen Abendmahl
Wir glauben, dass diese vom Herrn
seiner Gemeinde verliehene, gnadenvolle
Stiftung, wodurch sein Tod verkündigt
werden soll bis zu seiner Wiederkunft,
und welches wir als ein unschätzbares
Gnadenmittel betrachten, von dem
wir häufig Gebrauch machen sollen,
darin bestehe, dass von dem Diener
des Wortes Brot gebrochen und dieses
dann, samt Wein aus dem Kelche von
den Mitgliedern der ganzen Gemeinde
genossen werde, als die von Christus
verordneten Zeichen seines für uns
gebrochenen Leibes und Blutes, und als
Zeichen der Aufnahme des lebendigen
Christus in der gläubigen Seele. Das
heilige Abendmahl ist ausschließlich
nur für solche, die durch Gottes bekehrende
Gnade sein Eigentum geworden
sind und die heilige Taufe empfangen
haben. An demselben darf auch niemand
teilnehmen, der irgend Feindschaft
oder gleichgültige Kälte in seiner
Seele gegen einen seiner Mitkommunikanten
hegt.

Artikel XI
Von der Feier des
christlichen Sabbats
Wir glauben das vierte der zehn
Gebote sei, wie die übrigen, ein ewiges
Gebot. Seinem Inhalte nach halten
wir uns verpflichtet, in sechs Tagen mit
anhaltendem Fleiße und großer Gewissenhaftigkeit
in den Angelegenheiten
unsers irdischen, bürgerlichen Berufes
zu arbeiten, alle Kräfte unsers Leibes
und Geistes zum Nutzen der Welt zu
verwenden. Nicht weniger aber verpflichtet
uns das Gebot, einen Tag aus
den sieben der Woche ganz dem Herrn
zu heiligen, und an demselben von der
Arbeit zu ruhen; das heißt, jede Tätigkeit
die sich auf unser Brotgeschäft
bezieht, unbedingt zu unterlassen, so
wie auch jede andere bloß weltliche
Arbeit, die nicht unbedingt notwendig
Ist. Der Tag des Herrn soll, nach
dem Beispiele der ersten christlichen
Kirche, als der Christen Sabbat gefeiert
werden, und zwar zur Beförderung
göttlicher Erkenntnis, wahrer Gottseligkeit,
und engerer Verbindung der
Glieder Christi, so wie auch zur Arbeit
für das Reich Gottes. Wir halten darauf,
dass jeder an diesem Tage die heilige
Schrift häufiger lese, dass die Kinder
aus derselben von den Eltern unterrichtet
werden, und dass man den öffentlichen
Gottesdienst fleißig besuche.
Wir achten diesen Tag als eine köstliche
Gabe unseres Gottes, für das Bestehen
einer christlichen Gemeinde durchaus
notwendig.

Artikel XII
Von der Gemeinde des Herrn
Wir glauben, dass es, dem Befehle
Jesu Christi zufolge, dem Beispiele der
ersten Christen gemäß, und um alle
Verordnungen des Neuen Testaments
in Ausübung bringen zu können, die
Pflicht eines zu Gott bekehrten gläubig
gewordenen Menschen sei, nicht für
sich alleine dazustehen, sondern sich
mit andern Jüngern des Herrn zu verbinden,
als Glieder eines Leibes, als die
lebendigen Steine eines Gotteshauses;
um sich so gegenseitig zu erbauen, zu
trösten und fortzuhelfen auf dem Wege
des Heils, um zu beharren in der Apostel
Lehre, in der Gemeinschaft, im
Brotbrechen und im Gebet. Eine solche
Verbindung von wahren Jüngern Christi,
die nach dem Worte Gottes geregelt
ist, ist eine christliche Gemeinde. Die
unabänderliche Regel und Richtschnur
einer solchen Gemeinde bleibt das neue
Testament. Der Herr Jesus Christus
selbst ist das Oberhaupt derselben;
sichtbare Oberhäupter auf Erden kennt
sie nicht.
Die Gemeinde wählt aus der Zahl
ihrer Mitglieder einen Lehrer oder Prediger,
der die in der Schrift angedeuteten
Fähigkeiten besitzt, und den sie,
nach vorangegangener Ordination,
mit Macht bekleidet, die Sakramente
zu verwalten, und die gottesdienstlichen
Versammlungen zu leiten, und
der außerdem zu einer treuen speziellen
Seelsorge verpflichtet ist. Hinsichtlich
der evangelischen Reinheit seiner
Lehrvorträge steht er unter der Aufsicht
der gesamten Gemeinde, die im Falle
sich ein Prediger von den Lehren des
Evangelium, wie sie in diesem Glaubens-
Bekenntnis aufgefasst sind, entfernt,
und bei seiner Abweichung, allen
Ermahnungen unerachtet, beharrt,
denselben sogleich von seinem Amte
durch Abstimmung entfernen kann.
Hinsichtlich seines Lebenswandels
bleibt der Lehrer, so wie jedes andere
Mitglied der Gemeinde, der Kirchenzucht
unterworfen. Die Gemeinde
ist, den göttlichen Befehlen gemäß,
verpflichtet, dem Lehrer einen anständigen,
ihren Kräften angemessenen
Lebensunterhalt zu geben. Außer
dem Prediger ist es gestattet, Älteste
und Diakone zu wählen.
Die Pflichten der Gemeinde-Mitglieder
bestehen in einer gegenseitigen,
herzlichen Liebe, in einer lebendigen
und werktätigen Teilnahme, sowohl an
dem leiblichen Wohl, als an dem geistigen
Heil aller, und in einer gewissenhaften
Benutzung der Gnadenmittel
und Befolgung der Vorschriften, die
der Herr, als Haupt seiner Gemeinde,
derselben verliehen hat. Insbesondere
ist es die Pflicht eines jeden Mitgliedes,
die Verordnung Christi im achtzehnten
Kapitel des Evangeliums Matthäi,
vom 15. bis zum 17. Verse, streng zu
beobachten. Eben so ist es auch heilige
Pflicht der Mitglieder, den von der
Gemeinde festgesetzten gottesdienstlichen
Versammlungen, am Sonntage
sowohl als an einem der Werkeltage,
regelmäßig beizuwohnen. Nur von
der höchsten Notwendigkeit oder eingetretener
Krankheit darf ein Glied
der Gemeinde sich vom Besuch einer
Versammlung abhalten lassen. Doch
entspringt diese heilige Pflicht nicht aus
einem zwingenden Gesetze, sondern aus
dem Antrieb eines gottergebenen Herzens,
welches fürchtet, eine Gelegenheit
zu seiner Befestigung und Erbauung im
Glauben zu versäumen.
Die Gemeinde ist, der Regel ihres
Stifters zufolge, berechtigt und verpflichtet,
solche ihrer Mitglieder, deren
Lebenswandel ihrem Bekenntnis widerspricht,
die irgend eins der göttlichen
Gebote übertreten, und sich durch die
an sie gerichteten Ermahnungen richten
wollten zur herzlichen, offen dargelegten
Reue und zum heiligen Vorsatze
echter Besserung führen lassen, also in
der Sünde beharren, durch ordentliche
und freie Abstimmung ausschließen,
und ihnen die Gerechtsame [= Rechte]
der Mitglieder entziehen. Gleichermaßen
sind auch die aus der Gemeinde
auszuschließen, deren Glaubensüberzeugung
von den Artikeln dieses Glaubens-
Bekenntnisses abweicht.
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes
in die Gemeinde kann nur, nach
vorhergegangener sorgfältiger Prüfung
von zweien Mitgliedern, und nach
gestattetem Bericht über das Resultat
dieser Prüfung, durch Abstimmung der
Gemeinde geschehen. Die Gemeinde
hält sich verpflichtet, auch solche unter
die Zahl ihrer Mitglieder aufzunehmen,
die in ihrer Überzeugung vom siebten
Artikel dieses Glaubensbekenntnisses
abweichen, hingegen mit den übrigen
Artikeln vollkommen übereinstimmen.
Diese erlangen die Gerechtsame
[=Rechte] und das Stimmrecht der
anderen Mitglieder, mit alleiniger Ausnahme
der Fälle, wo über Lehrpunkte,
oder was damit in Verbindung steht,
abzustimmen wäre, in welchen Fällen
sie keine Stimme haben.
Artikel XIII
Von der Ehe
Wir glauben dass, die Ehe von Gott
gestiftet sei zur gegenseitigen Hilfe zwischen
Mann und Gattin, zur Vermehrung
des Menschengeschlechts, und
zur Vermeidung der Unzucht; dass
ein Mann nur Ein Weib zur Frau, die
Frau nur einen Mann zum Ehegatten
nehmen darf, während beide noch am
Leben sind. Wir halten, dass Christen
sich nur in dem Herrn mit Gleichgesinnten
verehelichen dürfen. Wegen
der verbotenen Grade der Ehe, und
der Ehescheidung berufen wir uns auf
3Mose 18,6–17 und Matthäi 5,32. Da
die Vollziehung der Ehe einen öffentlichen
Akt erfordert, wir aber in dem
neuen Testament keine Form in dieser
Hinsicht vorfinden, so unterwerfen wir
uns hierin den Bestimmungen der Landesgesetze.

Artikel XIV
Von der bürgerlichen Obrigkeit
Wir glauben, dass die Obrigkeiten
von Gott verordnet sind, und dass er
sie mit Macht bekleidet zum Schutze
der Rechtlichen und zur Bestrafung der
Übeltäter. Wir halten uns verpflichtet,
allen ihren Gesetzen unbedingten
Gehorsam zu leisten (wenn diese die
Ausübung der Pflichten unseres christlichen
Glaubens nicht beschränken), und
ein stilles und ruhiges Leben unter derselben
zu führen in aller Gottseligkeit.
Auch halten wir uns verpflichtet nach
den Befehlen Gottes, für die Obrigkeit
zu beten, dass sie nach seinem Willen,
und unter seinem gnädigen Schutze, die
ihr anvertraute Macht so handhaben
möge, dass Friede und Gerechtigkeit
dadurch erhalten werden.