Tyska Baptisters Bekännelse 1847

Das Glaubensbekenntis der deutschen Baptisten - 1847


Artikel I.
VOM WORT GOTTES

Wir glauben, daß die heiligen Schriften des Alten Testaments - nämlich die 5 Bücher Mose, das Buch Josua, das Buch der Richter, das Buch Ruth, die 2 Bücher Samuels, die 2 Bücher der Könige, die 2 Bücher der Chronika, das Buch Esra, das Buch Nehemia, das Buch Esther, das Buch Hiob, das Buch der Psalmen, die Sprüche Salomos, der Prediger Salomos, das Hohelied Salomos, die Bücher der Propheten Jesaja und Jeremia, die Klagelieder Jeremias und die Bücher der Propheten Hesekiel, Daniel, Hosea, Joel, Amos, Obadja, Jona, Micha, Nahum, Habakuk, Zephanja, Haggai, Sacharja und Maleachi - sowie die heiligen Schriften des Neuen Testaments - nämlich die Evangelien Matthäi, Marki, Lucä und Johannis, die Apostelgeschichte Lucä; der Brief Pauli an die Römer, die 2 Briefe Pauli an die Corinther, die Briefe Pauli an die Galater, Epheser, Philipper und Kolosser, die 2 Briefe Pauli an die Thessalonicher, die 2 Briefe Pauli an Timotheum, die Briefe Pauli an Titum und Philemon, die beiden Briefe Petri, die 3 Briefe Johannis, der Brief an die Hebräer, der Brief Jakobi, der Brief Judä und die Offenbarung Johannis - wahrhaftig vom Heiligen Geiste eingegeben sind; so daß diese Bücher insgesammt die allein wahre göttliche Offenbarung an das Menschengeschlecht ausmachen und die alleinige Quelle der Gottes-Erkenntnis, wie die alleinige Regel und Richtschnur des Glaubens und Lebenswandels sein müssen.


Artikel II.
VON GOTT

Wir glauben, daß nur Ein lebendiger, wahrhaftiger und ewiger Gott sei: der Vater, der Sohn, und der Heilige Geist, in ihren Naturen und Eigenschaften vollkommen, ewig gleich und unzertrennlich, so daß der Vater wahrhaftiger ewiger Gott, der Sohn wahrhaftiger ewiger Gott, der Heilige Geist wahrhaftiger ewiger Gott ist, und wir doch nicht an drei Götter glauben, sondern nur an Einen ewigen, allmächtigen, allweisen, allwissenden, allgegenwärtigen Gott. Zu der Erkenntnis Gottes kann der Mensch nur gelangen durch die göttliche Offenbarung der heiligen Schrift und den Heiligen Geist.


Artikel III.
VON DER SÜNDE

Wir glauben, daß Gott den ersten Menschen nach seinem Ebenbilde schuf, ein aufrichtiges, heiliges und unschuldiges Geschöpf, vermögend, seinen Gott zu verherrlichen und, mit ihm vereint, selig zu leben.
Durch List des Satans sündigte der Mensch, fiel von ihm ab, verlor das Ebenbild seines Gottes, und gerieth alsbald nach Leib und Seele in den Zustand des Todes.
Da nun alle Menschen aus dem Samen Adams entsprossen, so sind sie gleichermaßen derselben gefallenen und gänzlich verderbten Natur theilhaftig geworden, so daß sie, in Sünden empfangen und geboren, Kinder des Zorns sind, gänzlich untüchtig und unlustig zu allem Guten, aber fähig und geneigt zu allem Bösen.



Artikel IV.
VON DER ERLÖSUNG

Wir glauben, daß Gott den Menschen von den schrecklichen Folgen seines Falles nicht anders erlösen konnte, als durch eine vollgültige Befriedigung und Genugthuung seiner heiligen Gerechtigkeit; daher hat er von Ewigkeit her seinen eingeborenen Sohn, Jesum Christum, zum Sühnopfer bestimmt. Zu der von Gott ersehenen Zeit erschien demzufolge Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, in der Gestalt des sündlichen Fleisches auf Erden, und vereinigte in derselben seine ewige Gottheit mit der menschlichen Natur, einer wahrhaft menschlichen Seele und einem menschlichen Leibe, die jedoch vollkommen rein und fleckenlos waren und blieben, so daß nie weder in dem Herzen Jesu, noch in seinem äußern Leben eine Sünde vorkam, also leistete er einen thätigen Gehorsam, indem er für uns das ganze göttliche Gesetz erfüllte, und einen leidenden, indem er seinen Leib und seine Seele als ein Opfer für uns darbrachte. Er ward ein Fluch für uns, da er den Zorn Gottes, die Strafe unsrer Sünden trug. -


Wir glauben, daß diese ewig vollgültige Erlösung des Sohnes Gottes die alleinige Ursache unserer Seligkeit ist, und daß uns aus derselben Vergebung aller unsrer Sunden und Übertretungen, Rechtfertigung, eine ewige Gerechtigkeit, Erlösung von Tod, Teufel und Hölle und das ewige Leben zu Theil wird, so wie auch, daß wir dadurch Macht erlangen, die Sünde zu hassen, ihr abzusterben, das Gute zu wollen und zu vollbringen. -

Nachdem Christus seine Erlösung durch seinen Tod vollbracht, ist er am dritten Tage auferstanden von den Todten, aufgefahren gen Himmel, hat sich gesetzt zur Rechten der Majestät in der Höhe und uns seinen Heiligen Geist gesandt, der uns willig macht, die Segnungen dieser herrlichen Erlösung im Glauben anzunehmen. Als Hoherpriester vertritt er uns beim Vater, ist bei uns alle Tage, bis an der Welt Ende, und wird uns endlich einführen in den Himmel, wo er uns die Stätte bereitet hat.



Artikel V.
VON DER ERWÄHLUNG ZUR SELIGKEIT

Wir glauben, daß es von Ewigkeit her das freie, von nichts außer sich selbst geleitete Wohlgefallen, der bestimmte Vorsatz Gottes gewesen sei, Sünder zu erlösen. Darum, so wie es vor Grundlegung der Welt, aus unergründlicher, erbarmender Liebe, in der Gottheit beschlossen wurde, daß Jehova, der Gesalbte, durch seine Menschwerdung und seinen Tod, der Erlöser sein sollte, so wurden die Personen aus dem verlorenen Menschengeschlechte, denen die Erlosung wirklich im Laufe der Zeiten zugeeignet werden sollte, auch vom Vater erwählt, ihre Namen im Himmel angeschrieben, sie selbst den Handen des Erlösers übergeben, als sein Volk als die Schäfe seiner Herde, für welche er sein Leben lassen wollte, als sein Erbe, als die Beute seines Todeskampfes, und als seine Braut.

Diesen Personen wurde das ewige Leben in Christo beschieden, und zugleich wurden alle Mittel verordnet, die sie zum Glauben an Christo bringen sollten, zur Heiligkeit und endlich zur ewigen Seligkeit. Solcher Rathschluß Gottes ist unveränderlich und ewig festgestellt, so daß diejenigen, welche er betrifft, die Auserwählten, den Händen Christi nicht entrissen werden können; vielmehr durch Gottes Macht im Glauben und in der Liebe zu Christo bewährt bleiben, bis sie Miterben seiner Herrlichkeit geworden sind.


Artikel VI.
VON DEN GNADENMITTELN UND DEREN ORDNUNG

Wir glauben, daß Gott Mittel der Gnade angeordnet hat, durch welche er die Sünder zu sich zieht und ihnen das Heil, das Christus erworben, zueignet. Gott hat rücksichtlich derselben eine bestimmte Ordnung getroffen, welche von uns nicht ohne Obertretung des gottlichen Willens geändert werden darf. Es kommt zuerst in Anwendung a) das : Wort Gottes. Die dadurch, unter der Wirkung des Heiligen Geistes, Bekehrten werden alsdann der Gemeine Christi hinzugethan durch b) die Taufe, und die Glieder dieser Gemeine feiern in derselben c) das Abendmahl, zur Verkündigung des Todes Christi und zur innissten Gemeinschaft mit ihm. In demselben findet zugleich die Gemeinschaft der Heiligen ihren höchsten Ausdruck. Doch ist das Gebet die Seele aller dieser Mittel und des Gnadenstandes überhaupt. Es beginnt mit dem ersten Moment des neuen Lebens und hört nicht wieder auf.


Artikel VII.
VON DER BEKEHRUNG DES SÜNDERS DURCH DAS WORT GOTTES

Der Weg des Heils ist der, daß der Mensch durch das Wort Gottcs, welches lebendig und kräftig ist, aus seinem tiefen Sündenschlafe erweckt wird, seine Sünden und seine Schuld erkennt und herzlich bereut: Im Gefühl seiner Gefahr nimmt er seine Zuflucht zu Christo, als seinem alleinigen Retter und Seligmacher, und empfangt, durch den Glauben an Ihn, die Vergebung seiner Sünden und das Zeugnis in seinem Herzen, daß er ein Kind Gottes und ein Erbe des ewigen Lebens ist. Diese große Umwandlung in dem Herzen und in der Erkenntnis des Sünders ist ausschließlich das Werk des Heiligen Geistes, der, nach dem gnädigen Willen Gottes, das Wort mit seiner allmächtigen, erfolgreichen Wirkung begleitet, dadurch die Wiedergeburt des fleischlich gesinnten Sünders bewirkt, sein Herz aufthut, seine Seele erleuchtet, und den lebendigen Glauben an Christum erzeugt.


Artikel VIII.
VON DER HEILIGEN TAUFE

Wir glauben, daß, nach den bestimmten Aussprüchen des Neuen Testaments, die von Christo verordnete heilige Taufe, die bis zu seinem Wiedererscheinen in der Kirche fortbestehen soll, darin besteht, daß der Taufling, von einem dazu verordneten Diener des Herrn, in dem Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes unter Wasser getaucht und wieder aus demselben hervorgehoben werde. Nur also wird der göttliche Befehl vollzogen, und behält die Anordnung Christi ihre tiefe, ursprüngliche Bedeutung. Eben so bestimmt werden die Personen in der heiligen Schrift bezeichnet, die sich dieser Anordnung unterwerfen und mit dankbarem Herzen dieses Gnadenmittel ergreifen sollen, nämlich nur solche Menschen, gleichviel zu welchem Volke sie gehören mogen, die zuvor durch das Evangelium und Gottes freie Gnade von ihren Sünden zu Christo bekehrt wurden und an ihn glauben von ganzem Herzen, als an ihren Erlöser.

Die Taufe ist die Erstlingsfrucht des Glaubens und der Liebe zu Christo, der Eintritt in den Gehorsam gegen den Herrn und in seine Gemeine. Sie ist die feierliche Erklärung, das Bekenntnis des Sünders, der das schreckliche der Sünde und die Verdammlichkeit seines ganzen Wesens erkannt hat: daß er alle seine Hoffnung allein auf den Tod und die Auferstehung Jesu Christi, seines Heilandes, setze und an ihn glaube, als Erlöser vom Fluch und Sold der Sünde - daß er sich mit Leib und Seele Christo ergebe und Ihn anziehe, als seine Gerechtigkeit und Stärke - daß er seinen alten Menschen in den Tod gebe und mit Christo in einem neuen Leben zu wandeln wünsche.

Die Taufe ist aber auch die feierliche Erklärung und Versicherung Gottes an den gläubigen Taufling, daß er versenkt sei in Christo Jesu, und also mit ihm gestorben, begraben und auferstanden; daß seine Sünden abgewaschen seien, und daß er ein liebes Kind Gottes sei, an welchem der Vater Wohlgefallen habe.

Die Taufe soll das Bewußtsein seiner Errettung und Seligkeit in dem Täufling bestimmter und kräftiger hervorrufen, und solches will Gott wirken durch eine Versiegelung mit dem Heiligen Geiste, doch nur da, wo er zuvor, durch diesen Geist, den wahren seligmachenden Glauben an den Sohn Gottes, an die Kraft seines Todes und seiner Auferstehung hervorgebracht hat.

Die Taufe hat das Eigenthumliche, daß sie nur Ein Mal vollzogen werden soll, während die anderen Mittel der Gnade durchs ganze Leben des Christen wiederholt und erneuert werden; darum ist es besonders noth, daß diese eine Handlung recht geschehe.


Artikel IX.
VOM HEILIGEN ABENDMAHL

Diese vom Herrn seiner Gemeine verliehene gnadenvolle Stiftung, welche wir als ein unschätzbares Gnadenmittel betrachten, und von dem wir häufig Gebrauch machen sollen, besteht darin; daß von dem dazu in der Gemeinde Verordneten, unter Aussprechung der Einsetzungsworte, und nach feierlichem Dankgebet, Brod gebrochen, und dieses dann, so wie nachher auch Wein aus dem Kelche, von den Mitgliedern der Gemeinde genossen wird.

Nach dem ihnen gegebenen heiligen und seligen Befehl, sollen die Erlösten des Herrn, bis zu seiner Wiederkunft, durch dieses Mahl seinen Tod verkündigen, als alleinigen Grund Ihres Lebens und Heils. Durch diese Verkündigung wird das Gedächtnis des Sohnes Gottes von neuem lebendig in ihrem Herzen, er erscheint ihrer Seele von neuem in seiner blutigen Schöne.

Wir glauben, daß in diesen heiligen Zeichen Christus seinen Leib und sein Blut den Gläubigen auf eine geistige Weise zu genießen giebt. Die Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi im Genuß des heiligen Abendmahls soll den Gläubigen ein göttliches Unterpfand sein, wodurch das Bewußtsein seines Antheils an Christo und seinem Opfer erhöht und gestärkt und wodurch die von ihm im Glauben ergriffene Vergebung der Sünden ihm immer wieder emeuert und zugesichert wird.

Das heilige Abendmahl ist ausschließlich nur für Solche, die durch Gottes bekehrende Gnade sein Eigenthum geworden sind und die heilige Taufe empfangen haben.


Artikel X.
VON DER GEMEINE DES HERRN

Durch die Taufe werden wir in die Gemeine Christi auf Erden aufgenommen, und der Herr hat dieses zu einem Gnadenmittel für uns verordnet. Dem Befehle Jesu Christi und seiner Apostel, so wie dem Beispiel der apostolischen Zeit gemäß, und um alle Anordnungen des Neuen Testaments in Ausübung bringen zu können, ist es die Pflicht eines jeden zu Gott bekehrten Gläubigen, nicht für sich allein da zu stehen, sondern sich mit andern Jüngern des Herrn zu verbinden, als Glieder Eines Leibes und als die lebendigen Steine Eines Gotteshauses, urn sich gegenseitig zu erbauen, zu trösten und fortzuhelfen auf dem Wege des Heils, um zu beharren in der Apostel Lehre, in der Gemeinschaft, im Brodbrechen und im Gebet. Eine solche Verbindung von wahren Jüngern Christi, nach dem Worte Gottes geregelt, ist eine christliche Gemeinde. Die unabänderliche Regel und Richtschnur der Gemeine bleibt das Neue Testament.

Ämter in der Gemeinde

Nur der Herr Jesus Christus selbst ist das Oberhaupt derselben; sichtbare Oberhäupter auf Erden kennt sie nicht.
Die Gemeinde wählt aus der Zahl der Mitglieder ihre Ältesten, Lehrer und Diener, welche durch Ordination mit ihrem Ämte bekleidet werden.

Unter Ordination verstehen wir den Gebrauch, welchen die heilige Schrift uns lehrt, daß die von der Gemeinde zum Dienst erwählten Personen von den Ältesten dieser oder einer andern Gemeinde, unter Auflegung der Hände und durch Gebet, ausgesondert werden zum Werke ihres Berufs.

Hinsichtlich des Lebenswandels bleiben sie nach wie vor, wie jedes andere Mitglied, der Kirchenzucht unterworfen; doch mit Berücksichtigung von 1 Tim 5,19.

Älteste und Lehrer

Eine Rangordnung unter den Ältesten und Lehrem erkennen wir nicht an, sondern halten dafür, daß die Benennungen der Heiligen Schrift: Bischöfe, Presbyter usw. keine Rangstufen bezeichnen.

Gelehrte Kenntnisse halten wir für diese Ämter wünschenswerth, jedoch nicht für unerläßlich, sondem vor allem die Bedingung Joh 21:15-17 und die in den Briefen Pauli geforderten Eigenschaften und Fähigkeiten.

Die Ältesten führen den Vorsitz in den Gemeindeversammlungen, deren Leitung sie übernehmen. Sie sind damit beauftragt, die Beschlüsse der Gemeinde in Ausübung zu bringen. Außerdem sind sie zu einer treuen speziellen Seelsorge verpflichtet.

Die Lehrer sind berechtigt und verpflichtet, in den gottesdienstlichen Versammlungen zu predigen. – Hinsichtlich der evangelischen Reinheit ihrer Lehrvorträge stehen sie unter der Aufsicht der gesammten Gemeinde, die im Falle ein Prediger von den Lehren des Evangeliums, wie sie in diesem Glaubensbekenntniß aufgefaßt sind, sich entfernt und bei seiner Abweichung, aller Ermahnungen ungeachtet beharrt, denselben von seinem Amte sogleich entfernen kann.

Die heilige Taufe und das heilige Abendmahl werden sowohl von den Ältesten als von den Lehrem verwaltet.

Das Amt eines Ältesten und das eines Lehrers sind häufig in einer Person vereinigt. Es veträgt sich gar wohl mit seinem Amte, daß ein Ältester oder Lehrer auch einen zeitlichen Beruf treibe; doch ist es unter gewissen Verhältnissen wünschenswerth, daß er sich ausschließlich seinem geistlichen Amte widme. Im Falle die Gemeinde dieses wünscht, ist sie, den göttlichen Befehlen gemaß, verpflichtet, ihm einen anständigen, ihren Kräften angemessenen Lebensunterhalt zu geben.

Diener

Die Diakonen oder Diener der Gemeinde müssen die in der Schrift angedeuteten Eigenschaften besitzen. Sie unterstützen die Ältesten und Lehrer in ihrem Amte, und ihnen sind besonders die zeitlichen Angelegenheiten der Gemeinde anheimgegeben.

Pflichten der Mitglieder

Die Pflichten der Gemeindemitglieder bestehen in einer gegenseitigen herzlichen Liebe, in einer lebendigen, werkthatigen Theilnahme sowohl an dem geistigen Heile als dem leiblichen Wohle Aller und in einer gewissenhaften Benutzung der Gnadenrnittel und Befolgung der Vorschriften, die der Herr, als Haupt der Gemeine, derselben gegeben hat. Ins Besondere ist es die Pflicht eines jeden Mitgliedes, sich der Feier des heiligen Abendmahls anzuschließen und den von der Gemeinde festgesetzten Versammlungen am Sonntage sowohl als an einem Wochentage regelmäßig beizuwohnen. Nur durch die höchste Nothwendigkeit, oder eingetretener Krankheit halber, darf ein Glied der Gemeinde sich von der Feier des heiligen Abendmahls oder vom Besuch der gottesdienstlichen, namentlich aber der Gemeindeversammlungen abhalten lassen.

Abstimmungen

In den berathenden Versammlungen der Gemeinde werden alle Angelegenheiten, so weit es thunlich ist, durch Abstimmung entschieden. Bei der Abstimmung haben alle Mitglieder gleiche Stimmen, und die Entscheidung wird durch eine Mehrheit der Stimmen herbeigeführt. Solcher Entscheidung hat sich dann die Minderheit willig zu unterwerfen, da Freiheit und Ordnung im Hause Gottes nur auf diese Weise erhalten werden konnen.

Aufnahme
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nur nach vorhergehender Bekanntschaft mit dessen Seelenzustand und nach persönlich vor der Gemeinde abgelegtem Glaubensbekenntnis, durch Abstimmung geschehen. Bei solcher Abstimmung ist es höhst wünschenswerth, daß Einhelligkeit der Stimmen stattfinde.


Kirchenzucht

Die Verordnung Christi im 18ten Kapitel des Evangeliums Matthäi vom 1sten bis zum 17ten Verse ist von jedem Mitgliede ohne Unterschied strenge zu befolgen. Es ist eines jeden pflicht, eine Ermahnung in Liebe anzunehmen, oder, wo es nothig ist, sie in Liebe zu ertheilen, ohne irgend etwas darüber zu eines Dritten Kenntniß kommen zu lassen. Erst nach geschehenem Ausschluß darf ein Bruder oder eine Schwester von den Mitgliedem als nicht zur Gemeinde oder zu dem Volke Gottes gehörend betrachtet und behandelt werden.

Ausschluß

Die Gemeinde ist, der Regel ihres Stifters zufolge, berechtigt und verpflichtet, solche ihrer Mitglieder, deren Lebenswandel ihrem Bekenntnisse widerspricht, die irgend eins der göttlichen Gebote übertreten und sich durch die an sie gerichteten Ermahnungen nicht wollten zu herzlicher, offen dargelegter Reue und zum Vorsatze ächter Besserung führen lassen, also in der Sünde beharren, durch ordentliche Abstimmung auszuschließen und ihnen die Gerechtsame der Mitglieder zu entziehen. Mitglieder, die sich schwerer, öffentlich Ärgerniß erregender oder mehrfachwiederholter Sünden schuldig machen, und deren bloßes Wort einstweilen keinen Glauben verdient, werden, ohne Rücksicht auf Versicherungen der Reue, auf dieselbe Weise ausgeschlossen.

Die Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen geschieht, wie jede andere Aufnahme, nach geschehener Prüfung und vor der Gemeinde abgelegtem Sündenbekenntnis, durch Abstimmung.


Artikel XI. VON DER HEILlGUNG

Wir glauben, daß ohne Heiligung niemand den Herrn sehen wird. Sie ist eine Folge der Rechtfertigung des Sünders vor Gott durch den Glauben an Christum und steht mit derselben in unzertrennlicher Verbindung. Sie besteht darin, daß, nachdem die Herrschaft der Sünde in dem Herzen des Wiedergebornen aufgehoben ist, er nun, durch den steten Einfluß des Heiligen Geistes, allen Fleiß anwendet, der Sünde, die ihm immer noch anklebt, abzusterben, das Gesetz seines Gottes zu erfüllen und seine Seele wie seinen Leib zu einem lebendigen und Gott wohlgefalligen Opfer darzubringen, durch welches Gott verherrlicht wird. Bei diesem Streben kann er aber noch von mancher schwachheit und Sünde übereilt werden, die er nie entschuldigen, vielmehr tief bereuen wird, weil er seinen gnädigen Gott dadurch beleidigt und seinen Frieden mit ihm stört. Er wird in solchem Falle keine Ruhe wieder finden, bis er aufs neue Vergebung erlangt hat, und für die Zukunft um so vorsichtiger wandeln.

Eine heilige kindliche Liebe zu Gott und seinen Geobten ist das Wesentliche in der Heiligung und diese Liebe, die in dem Herzen erzeugt, erhalten und genährt wird von dem Heiligen Geist, schafft den Menschen nach und nach um in das Ebenbild Gottes. Wir halten, daß die Heiligung sich durch unser ganzes Leben ziehen soll, und daß wir auch bei dern heiligsten Wandel immerdar der vergebenden Gnade Gottes durch das Blut Christi bedürfen.


Artikel XII.
VON DEM GÖTTLICHEN GESETZE
Vom Gesetze überhaupt

Wir glauben, daß, obschon wir unter der Gnadenhaushaltung des neuen Bundes leben, dennoch das göttliche Gesetz, wie es schon im Paradiese gegeben, auf Sinai weiter erläutert und von dern Herrn Jesu aufs Klärste verherrlicht ist, nicht außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt ist, sondern nach wie vor seinen Nutzen und rechten Gebrauch hat. Derselbe ist aber ein dreifacher:

a) Soll es den rohen, unbändigen Leidenschaften der Menschen einen Zaum und Gebiß in den Mund legen und Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auf Erden erhalten.

b) Soll es Erkenntnis der Sünde geben und ein Zuchtmeister auf Christum werden indem es in seiner Heiligkeit und Unverletzbarkeit, in seinern großen Umfange und seiner geistigen Bedeutung dem sündigen Menschen die Unmöglichkeit zeigt, es zu halten, und daher Bedürfnis nach Gnade und Vergebung erweckt.

c) Soll es dern Wiedergebornen eine Leuchte sein, der als solcher Lust hat an Gottes Gesetz, nach dem inwendigen Menschen, daß er des rechten Weges nicht verfehle nicht auf selbsterwählte Heiligkeit verfalle, und das herrliche Ziel, zu welchern er bestirnmt ist, in Gottes Bild ganz erneuert zu werden, immer im Auge behalte; Alles wegen der Schwachheit seines Fleisches, die ihm immer noch auf Erden anklebt.

Was den ceremoniellen Theil des Gesetzes anbetrifft, so glauben wir, daß derselbe von Christo ganz erfüllt ist, und da in ihm das Wesen für den Schatten erschienen ist, so ist dieser beseitigt, und in dem Opfer Jesu, gläubig ergriffen, liegt die Vollendung jenes Theil des Gesetzes. Was aber den sittlichen, moralischen Theil des Gesetzes betrifft, wie derselbe in den zehn Geboten niedergelegt ist, so glauben wir, daß darin das Wesen und der Wille Gottes für alle Zeiten ausgedrückt ist, und daß eher Himmel und Erde vergehen, ehe auch nur ein Tüttel vom Gesetz falle.
Vom Sabbath ins besondere

Alle Gebote Gottes unter den zehn sind demnach von gleicher Würde und Heiligkeit, und dies glauben wir namentlich von dem vierten Gebote, den Sabbath betreffend. Seinem Inhalte nach halten wir uns verpflichtet, in sechs Tagen mit anhaltendem Fleiße und großer Gewissenhaftigkeit in den Angelegenheiten unserer bürgerlichen Berufes zu arbeiten, alle Krafte unseres Leibes und Geistes zum Nutzen der Welt zu verwenden. Nicht weniger aber verpflichtet uns das Gebot, Einen aus den sieben Tagen der Woche ganz dem Herrn zu heiligen und an demselben von der Arbeit zu ruhen, das heißt, jede Thätigkeit, die sich auf unser Brodgeschäft bezieht, unbedingt zu unterlassen, so wie auch jede andere bloß weltliche Arbeit, die nicht durchaus nothwendig ist, oder von der Liebe erfordert wird, nach dem Beispiel Christi. Der Tag des Herrn soll, nach dem Beispiel der ersten christlichen Kirche, als der Christen Sabbath gefeiert werden, zur Beforderung göttlicher Erkennmis und wahrer Gottseligkeit, zur herzlichen Verbindung der Glieder Christi, so wie zur Arbeit für das Reich Gottes. Wir halten darauf, daß jeder an diesem Tage die heilige Schrift häufiger lese, daß die Kinder aus derselben unterrichtet werden, und daß man den Gottesdienst regelmäßig besuche. – Wir achten diesen Tag als eine köstliche Gabe unsers Gottes, für das Bestehen einer christlichen Gemeinde durchaus nothwendig.


Artikel XIII. VON DER EHE

Wir glauben, daß die Ehe von Gott gestiftet ist zur gegenseitigen Hilfe zwischen Mann und Weib, zur Vermehrung des rnenschlichen Geschlechts und zur Vermeidung der Unzucht, so wie auch, daß der Mann nur Ein Weib zur Frau, das Weib nur Einen Mann zum Ehegatten nehmen darf, wahrend beide noch am Leben sind.

Wir halten, daß Christen sich nur in dem Herrn mit Gläubigen verehlichen dürfen. Als eine göttliche und bürgerliche Anordnung muß die Ehe beiderlei Bestätigung haben. Letztere richtet sich nach den Gesetzen des Landes, erstere geschieht durch das Wort Gottes und Gebet in der Gemeinde des Herrn.

Wir halten die Ehescheidung, wenn sie aus Gründen, die mit dem Worte Gottes nicht übereinstirnmen, geschieht, und die Wiederverheirathung solcher Geschiedener für unerlaubt. In Fällen des Ehebruchs aber und der böswilligen Verlassung glauben wir, daß eine Scheidung und die Wiederverheirathung des unschuldigen Theils, dem Worte Gottes gemäß, stattfinden könne. Bei der Ehescheidung müssen, wie bei der Verheirathung, die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes aufrecht erhalten werden.


Artikel XIV. VON DER BÜRGERLlCHEN OBRIGKEIT

Wir glauben, daß die Obrigkeiten von Gott verordnet sind, und daß er sie mit Macht bekleidet, zum Schutze der Rechtlichen und zur Bestrafung der Übeltäter. Wir halten uns verpflichtet, allen ihren Gesetzen unbedingten Gehorsam zu leisten, wenn diese die freie Ausübung der Pflichten unsers christlichen Glaubens nicht beschränken, und durch ein stilles und ruhiges Leben in aller Gottseligkeit ihnen ihre schwere Aufgabe zu erleichtern. Auch halten wir uns nach dern Befehle Gottes verpflichtet, für die Obrigkeit zu beten, daß sie nach seinem Willen und unter seinem gnädigen Schutze die ihr anvertraute Macht so handhaben möge, daß Friede und Gerechtigkeit dadurch erhalten werden.

Wir halten dafür, daß der Mißbrauch des Eides den Christen verboten, daß aber der Eid – nämlich die ehrfurchtsvolle, feierliche Anrufung unsers Gottes, als Zeuge der Wahrheit – rechtmäßig gefordert und geleistet, nur ein Gebet außergewöhnlicher Form sei.

Wir glauben, daß die Obrigkeit, welche auch unter dem neuen Testamente das Schwert nicht umsonst trägt, das Recht und die Pflicht hat, nach göttlichem Gesetz mit dem Tode zu bestrafen, auch das Schwert gegen Feinde des Landes zum Schutze der ihr anvertrauten Unterthanen zu gebrauchen, und halten uns deshalb verpflichtet, wenn wir dazu von der Obrigkeit aufgefordert werden, Kriegsdienste zu leisten. Doch können wir uns, auch herzlich mit Solchen vereinigen, die rücksichtlich des Eides und des Kriegsdienstes unsere Überzeugung nicht theilen.

Wir sehen uns durch unsern Glauben nicht behindert, ein obrigkeitliches Amt zu bekleiden.


Artikel XV.
VON DER WIEDERKUNFT DES HERRN, DER AUFERSTEHUNG DER TODTEN UND DEM JÜNGSTEN GERICHT

Wir glauben an die Wiederkunft unsers Herm Jesu Christi in Macht und Herrlichkeit. Wir halten den Tag seiner Offenbarung für die Krone des Erlösungswerkes; denn an demselben werden die Augen aller Welt die Wahrheit und wunderbare Größe desselben schauen; sie werden den König der Ehren gekront erblicken, und mit ihm seine Braut, die Gemeine; denn die Entschlafenen in Christo werden leiblich auferstehen in unverweslicher Herrlichkeit, werden Ihn sehen, wie Christ, Ihm gleich sein und mit ihm regieren.

Wir glauben auch an eine Auferstehung der Gottlosen und an das Weltgericht, da alle Menschen offenbar werden müssen vor dem Richterstuhle Christi, damit sie empfangen, nachdem sie gehandelt haben bei Leibes Leben. Wie der Sohn Gottes allen denjenigen, die ihm im Glauben dienten und nachfolgten, die ewige Seligkeit geben wird, so wird er über alle Gottlose das Urtheil der ewigen Verdammniß fallen. Wir halten fest an den bestimmten und klaren Aussprüchen der heiligen Schrift, welche die Seligkeit oder Unseligkeit des Menschen nach diesem Leben als unveränderlich schildern, und glauben, daß beide Zustände ewig sind, also kein Übergang aus dem einen in den andem stattfindet, und keine Errettung nach dem Tode möglich ist. Wir sind eingedenk des Wortes unsers Herm: »Siehe, ich komme bald!« und mit dem Geiste und der Braut, als deren wesentliches Glied wir uns betrachten, rufen »Amen. Ja, komm, Herrn Jesu !« 
Quellen

Hans Steubing (Hg), Bekenntnisse der Kirche, Wuppertal: R. Brockhaus, 1997, S. 272ff

"Auf Ersuchen der Hamburger Behörden hatte 1837 die dortige älteste deutsche Baptistengemeinde ein im wesentlichen von J.G. Oncken und J. Köbner verfaßtes, calvinistisch geprägtes Glaubensbekenntnis eingereicht. Eine - abgesehen von der Frage der Taufpraxis - teilweise starker lutherisch ausgerichtete Fassung der im gleichen Jahr entstandenen Berliner Gemeinde von 1841 (durch G. W. Lehmann) gab Veranlassung, zur Erarbeitung eines einheitlichen Textes »Glaubensbekentnis und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gewöhnlich Baptisten genannt« von 1847, der die Glaubensgrundlagen des 1849 ins Leben gerufenen Bundes der Baptistengemeinden wiedergibt.""